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Auszug aus der Folge.
Wochenarbeitsstunden:
Bei einer 24-Stunden-Betreuung sollte eine 40 Stunden Arbeitswoche Grundlage für die Preisfindung sein. Bei Anbietern, die deutlich günstiger als andere Anbieter sind, sollte ein Kunde als Erstes darauf achten und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachschauen, was hier angesetzt wird. Werden weniger, beispielsweise 30 Arbeitsstunden pro Woche, als Bemessungsgrundlage für den Preis angesetzt, kann natürlich ein deutlich niedrigerer Angebotspreis entstehen. In der Folge bedeutet das, dass die eingesetzte Betreuungskraft entweder weniger Gehalt oder der Kunde am Ende des Monats Zusatzkosten in Rechnung gestellt bekommt, weil der tatsächliche Aufwand dann doch bei 40 Arbeitsstunden lag. Wie bereits angedeutet sollten Sie, wenn ein Preis gefunden ist, immer neben der Bemessungsgrundlage auch alle inkludierten Leistungen abfragen. Inkludierte Leistungen sind Gebühren für An- und Abreise der Betreuungskraft, Schulungsgebühren, Feiertagszuschläge, Nachteinsätze, Verpflegung der Betreuungskraft. Bei den meisten Anbietern haben Sie eine monatliche Gebühr zu entrichten, die sich nur dann in ihrer Höhe verändert, wenn Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten in die Vertragslaufzeit fallen. Hier wird in den wenigsten Fällen der Preisaufschlag rein dem Anbieter zu Gute kommen. Diese Preisaufschläge werden verwendet um die Betreuungskräfte durch Zusatzzahlungen zu motivieren, auch während der Feiertage in Deutschland beim Kunden zu verbleiben und nicht nach Hause zu ihren Angehörigen, zurück zu ihrem sozialen Umfeld, abreisen zu wollen. Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der Feiertage sind Anbieter abhängig zu beobachten. Kunden sollten sich genau anschauen, wie viele Feiertagszuschläge erhoben werden. Bei Tagessätzen von 80-120 Euro können hier schnell signifikante preisliche Differenzen entstehen.
Bedarfsermittlung:
Kann der Bedarf eines Pflegebedürftigen über einen rein digitalen Prozess oder am Telefon ermittelt werden? Am Ende dieser Bedarfsermittlung steht die Anreise einer Betreuungskraft, die im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen wohnt, und diesen adäquat und der individuellen Pflegesituation entsprechend versorgen soll. Daher ist es aus meiner Sicht unmöglich und unverantwortlich, diese Bedarfsermittlung nicht über einen persönlichen Beratungstermin vor Ort abzubilden. Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und die individuellen Pflegesituationen sind derart unterschiedlich, dass telefonische oder rein digitale Anamnese niemals zu einer wirklich bedarfsgerechten Versorgung führen können. Bei einer Bedarfsermittlung vor Ort kommt ein Vertreter eines 24-Stunden-Anbieters in das häusliche Umfeld des zu Pflegenden, ermittelt die Wünsche und Lebensgewohnheiten dessen und schaut sich vor allem auch das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen für die Betreuungskraft an. Innerhalb dieser Bedarfsermittlung ist es empfehlenswert, wenn die Angehörigen oder der zu Betreuende selbst, ihre Ortskenntnisse einzusetzen. Je attraktiver das Arbeitsumfeld und die Rahmenbedingungen, realistisch, dargestellt werden, desto wahrscheinlicher ist es, Betreuungskräfte zu finden, die dort eingesetzt werden wollen. Der Vermittler oder Berater hat diese detaillierten Ortskenntnisse nicht. Ein nahe gelegenes Freibad, ein Park, Wälder, nahegelegene Bushaltestellen, Einkaufsmöglichkeiten sind wertvolle Informationen für die Betreuungskraft. Liegen diese vor ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine Betreuungskraft zu Ihnen kommt, als wenn nur die Betreuungs- und Pflegesituation und die zu erbringenden Tätigkeiten aufgeführt werden.